Kostenrechnungsgrundsätze

Es sind sämtliche betriebliche Änderungen dem Kostenrechnundsverantwortlichen- derzeit Geschäftsführung-  unverzüglich mitzuteilen.

   Alle Kosten  sind auf  Kostenstellen zu kontieren  (Siehe Kostenstellen Plan)

   Für jede Kostenstelle gibt es einen Kostenstellenverantwortlichen.
     Er ist seinem Vorgesetztem für die angefallenen Kosten verantwortlich.

   Nur dem Kostenstellenverantwortlichen ist es erlaubt, Rechnungen für Lieferungen und
     Leistungen für „seine“ Kostenstelle anzuerkennen und auf „seine“ Kostenstelle buchen zu lassen.

   Ein Profit Center (PC) ist ein Unternehmensteil der relativ eigenständig agiert und
     Erlöse erzielt.. Der  PC-Leiter ist der Geschäftsleitung ergebnisverantwortlich.

   Die Kontierung der Eingangsrechnungen (vom Lieferanten) für die Buchhaltung erfolgt
     im Sekretariat nach Konto und Kostenstelle. Zur Unterstützung wird die Kontierungsfibel
     mit Beispielen geführt.

   Jeder Mitarbeiter und jede Maschine ist auf mind. eine Kostenstelle zu kontieren.
     Dies ist besonders bei Neueintritt bzw. Kauf zu beachten.

   Grundsätzlich sollen so wenig wie möglich Gemeinkosten entstehen und stattdessen
     Einzelkosten sinnvoll dem Produkt zugeordnet werden.

   Die Kosten werden in periodischen Abständen bearbeitet und den
     Kostenstellenverantwortlichen vorgelegt.

   Die Planung der Kosten für das nächste GJ soll im März erfolgen.

   Die laufende Kalkulation der Aufträge erfolgt anhand der letzt verfügbaren
     Plan-Stundensätzen und Plan-Aufschlägen.

    Spätestens im März sollen die IST Stundensätze und IST-Aufschläge für das
     vergangene Geschäftsjahr (31.12.) überprüft werden.

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